New Work

Gerichtsurteil zur Zeiterfassung: Feierabend adé?

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Arbeitgeber nun die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Was bedeutet das für Arbeitnehmer*innen?

Lea Thin

08.08.2019

Gerichtsurteil zur Zeiterfassung: Feierabend adé?

© Lukas Blazek via unsplash

Nach einem Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) müssen Arbeitgeber nun die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Der Gedanke hinter dem Urteil ist erst einmal ein guter für Arbeitnehmer*innen. Über die Zeiterfassung sollen sie ihre Rechte künftig einfacher durchsetzen können, unbezahlte Mehrarbeit soll vermieden oder vergütet werden können. Dies ist auch mit Blick auf den Gesundheitsschutz relevant – denn durch eine Nachverfolgung der Arbeitszeit sollen Ruhezeiten eingehalten werden. Das Ganze kann sich also durchaus für Arbeitnehmer*innen lohnen: mehr Freizeit, weniger Überstunden, aber auch mehr Geld in der Tasche. Denn: durch eine Arbeitszeiterfassung können auch Dienstreisen und somit steuerfreie Pauschalen, etwa für Verpflegung oder Übernachtungen, belegt werden. 

Kommen die Stempelkarten wieder? 

Nunja, ganz so oldschool wird es wohl nicht. Im Zeitalter der Digitalisierung ist es heute auch für kleine Unternehmen keine große Herausforderung mehr, eine systematische Zeiterfassung einzurichten. Mittlerweile gibt es zahlreiche Zeiterfassungssysteme, die auf die verschiedenen Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind. So sind bei manchen Arbeitgebern feste Terminals im Eingangsbereich ideal, während andere auf mobile Optionen setzen. Gerade bei häufigen Dienstreisen, Kundenbesuchen vor Ort oder Home Office bieten sich solche Apps an. Aber auch welche Daten erhoben und genutzt werden, hängt von den Bedürfnissen eines Arbeitgebers ab. Ein großes Unternehmen mit vielen Aufträgen wird beispielsweise eher ein System wählen, das auch Personalkosten pro Projekt auflistet. Für ein kleines Unternehmen mit nur einem Auftrag ist eine solche Auswertung dagegen nicht relevant. 

Was ändert sich wirklich?

Alleine das EuGH-Urteil wird wenig ändern. Bereits jetzt sind Arbeitgeber*innen in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeiten zu erfassen. Dennoch könnte das Urteil zu einer Reform des gesamten Arbeitszeitgesetzes in Deutschland führen. Trotz anfänglichem Jubel sind die Gewerkschaften daher mittlerweile besorgt, das Urteil könne sich zu Lasten von Arbeitnehmer*innen auswirken. Sicher – eine Überarbeitung böte die Chance unzeitgemäße Regelungen für ein längst überholtes Arbeitsleben ein für alle mal zu streichen. Gewerkschaften fürchten jedoch, dass ein neues Arbeitszeitgesetz vor allem Nachteile für Beschäftigte zur Folge hätte.

Arbeitsschutz vs. Flexibilität

Klar, viele unserer Leser*innen befürworten New Work und damit auch Flexibilität am Arbeitsplatz. Aber was, wenn Unternehmen Änderungen in der Arbeitszeitregelung nutzen, um den Arbeitnehmer*innenschutz aufzuweichen? So kündigt Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) bereits an, dass “unflexible Regelungen auf den Prüfstand kommen müssen, wie etwa die zu den täglichen Höchstarbeitszeiten." Sie möchte diese gern von zehn auf zwölf Stunden ausweiten. Gefährlich, denn: Zu tun gibt es immer genug, Gründe für Überstunden finden sich viele. Wer nicht dazu bereit oder in der Lage ist zwölf Stunden zu malochen könnte als “Mindestleister” abgestempelt werden – und das, obwohl die vertragliche Verpflichtung voll erfüllt ist. Gerade jüngere Angestellte hingegen, die noch ungebunden sind und sich besonders einbringen wollen, könnten sich schnell dazu verpflichtet fühlen rund um die Uhr zu arbeiten.

Wofür machen wir uns kaputt? 

Eine Aufweichung der Höchstarbeitszeiten könnte also dazu führen, dass Überstunden zur Selbstverständlichkeit gehören und vertraglich festgelegte Arbeitszeiten nur noch leere Worthülsen auf Papier sind. Dabei ist Burnout heute schon eine Volkskrankheit, jede*r Zweite fühlt sich davon bedroht. Die zehn Stunden Höchstarbeitszeit wird auch jetzt bereits häufig umgangen. Vor allem in Branchen wie der Gastronomie oder Tourismus, aber auch in Krankenhäusern arbeiten heute schon Angestellte weit über ihr Stunden-Soll. Dabei schadet jeder Arbeitstag, der über acht Stunden hinausgeht, aus arbeitsmedizinischer Sicht der Gesundheit.
Flexible Arbeitszeiten können uns helfen, eine bessere Work-Life-Balance zu schaffen und unser Privatleben besser mit unserem Beruf in Einklang zu bringen. Dennoch sollten wir bei aller Liberalisierung der Arbeitswelt auch immer im Kopf behalten, wofür wir dieses große Stück Lebenszeit eigentlich opfern. Fühle ich mich mit meinem derzeitigen Arbeitspensum wohl? Macht mir mein Job Spaß? Stehe ich hinter den Zielen meines Arbeitgebers? Wenn du eine oder mehrere dieser Fragen mit “nein” beantwortet hast, wird es vielleicht Zeit für einen Jobwechsel! Und die gute Nachricht: Immer mehr GoodCompanies suchen nach motivierten Mitarbeiter*innnen und es gibt eine große Auswahl an nachhaltigen und sozialen Jobs.