Ziele und Kriterien für einen GoodJob
Wir glauben an Organisationen, deren erkennbares Ziel es ist, die Umwelt und Gesellschaft positiv zu beeinflussen und eine lebenswerte Zukunft zu gestalten – wir nennen sie GoodCompanies.
GoodCompany
GoodCompanies
GoodCompanies haben das erkennbare Unternehmensziel, die Umwelt und Gesellschaft positiv zu beeinflussen. Sie erfüllen kein Ausschlusskriterium und richten ihr ganzes Unternehmenskonzept auf ein oder mehrere Nachhaltigkeitsziele, wie bewusstes Wirtschaften, Menschen helfen, Umwelt schützen, Wissen vermitteln oder Gesellschaft fair gestalten, aus.
NeutralCompany
NeutralCompanies
NeutralCompanies verstoßen gegen kein Ausschlusskriterium, verfolgen in ihrem Kerngeschäft jedoch keine GoodJobs Nachhaltigkeitsziele. Allerdings bieten sie Jobs mit einem positiven Beitrag auf die Gesellschaft oder Umwelt. Sie können daher einzelne geprüfte Jobs veröffentlichen. Die Stellenanzeige sollte mindestens eines der Nachhaltigkeitsziele deutlich erkennbar beinhalten.
ImpactTransformer
ImpactTransformers
ImpactTransformer verfolgen bereits Nachhaltigkeitsziele, verstoßen jedoch auch gegen ein Ausschlusskriterium. Sie haben sich für die Zukunft vorgenommen mit weiteren Nachhaltigkeitszielen dieses Ausschlusskriterium zu eliminieren. Durch ihren Marktanteil haben sie großes Potential, hohen positiven Impact mit kleinen Veränderungen zu leisten.
GoodJobs Nachhaltigkeitsziele
Die folgenden fünf Ziele mit ihren jeweils abgeleiteten Unterzielen stellen die Grundlage für die Prüfung dar, die wir bei GoodJobs mit jeder Company und einzelnen Jobs durchführen. Wir nehmen unsere Einschätzungen sowohl aus Bewertungen, Tatbeständen, Kriterien und Inhalten aus öffentlich recherchierbaren Quellen, als auch aus teaminternen Diskussionen und Erklärungen von Companies. Dafür haken wir gezielt nach und treten in den Diskurs mit diesen.
Umwelt schützen
Gesellschaft fair gestalten
Wissen vermitteln
Menschen helfen
Bewusst wirtschaften
Ausschlusskriterien bei GoodJobs
Folgende Bereiche, Tatbestände oder Fakten, die über eine Organisation bekannt und dokumentiert sind, führen zum Ausschluss aus dem GoodCompany Verzeichnis – oder gar nicht erst zur Aufnahme auf unserer Plattform.
Verletzung der ILO Arbeitsnormen
Fehlende Hinweise auf Sicherstellung sozialverträgliche Arbeitsbedingungen oder bestätigte Fälle von Verletzung der ILO Arbeitsnormen. Dazu zählen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, gesundheitliche Risiken, Unterbindung gewerkschaftlicher Tätigkeiten oder Diskriminierung jeglicher Art.
Korruption
Aktuelle Hinweise bzw. bestätigte Fälle von Korruption in Form von Bestechlichkeit oder Vorteilsgewährung innerhalb der Organisation in den letzten 10 Jahren führen zum Ausschluss des Unternehmens oder der Organisation.
Tierversuche
Bei dem Produkt oder der Dienstleistung wurden Tierversuche durchgeführt, obwohl alternative Testmethoden vorhanden sind oder die Tests gesetzlich nicht verlangt werden. Auch Tierversuche in der medizinischen Forschung schließen wir aus.
Waffenherstellung und –handel
Das Unternehmen selbst oder nahe stehende Unternehmen (Partner oder große Kunden) steht im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Handel von Waffen. Darunter fällt auch die Rüstungs- bzw. die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
Konventionelle Energieträger
Das Unternehmen ist energieintensiv, d. h. der Anteil der Energiekosten an der Gesamtleistung ist sehr hoch und es findet keine Auseinandersetzung mit der Energieherkunft statt oder das Unternehmen stellt Energie aus konventionellen Energieträgern bereit. Dazu gehören: Kernenergie, Erdgas, Kohle und Öl.
Konventionelle Landwirtschaft
Das Geschäftsmodell bzw. das Produkt basiert zum größten Teil aus natürlichen Rohstoffen (insbesondere Nahrungsmittel) und beim Bezug bzw. bei der Herstellung und bei der Verpackung werden mögliche negative Umwelteinflüsse nicht beachtet bzw. es findet keine Auseinandersetzung mit diesem nachhaltiger Beschaffung statt. Dazu gehören: Gentechnik, Pestizide, Chlorchemie, Massentierhaltung oder Agrarchemie.
Raubbau & Verdrängung indigener Völker
Das Unternehmen selbst fördert Rohstoffe oder betreibt Infrastrukturprojekte bei denen nachweislich negative Folgen wie die Zerstörung von Lebensgrundlagen (bspw. Artensterben, Waldrodungen, Versiegung von Trinkwasser) oder die Verdrängung von Bevölkerungsgruppen eintreten.
Negative Umwelteinflüsse durch das Produkt oder Dienstleistung
Mit dem Produkt oder der Dienstleistung wird die Umwelt negativ beeinflusst (hoher Ressourcenverbrauch, nicht recyclebarer Entsorgungsmüll, Treibhausgase, etc.) und es findet im Produktdesign keine Auseinandersetzung mit Alternativen statt bzw. es wird keine Kompensation durchgeführt, falls es keine Alternativen gibt.
Irreführung in der Werbung
Die Inhalte oder das Produkt beinhalten objektiv falsche und/ oder subjektiv falsch interpretierbare Werbeaussagen. Zudem widersprechen die Konditionen unserem Verständnis von Fairness.
Massentierhaltung
Das Unternehmen stellt Produkte tierischen Ursprungs her oder verarbeitet diese in der sogenannten Massentierhaltung. Unter Massentierhaltung verstehen wir die Haltung von Tieren ohne Auslauf im Freien, ohne Bewegungsmöglichkeiten oder ohne Tageslicht. Außerdem wird durch die Haltungsbedingungen arteigenes Verhalten erschwert oder schmerzhafte Manipulationen durchgeführt. Als Mindeststandard erkennen wir die EU-Biosiegel an.
Lobbyarbeit
Das Unternehmen oder die Organisation verbreitet Inhalte, Gedankengut oder Fakten, die nicht im Einklang mit unseren Nachhaltigkeitszielen stehen oder sogar unter unsere Ausschlusskriterien fallen.
Verletzung der UN- Behindertenrechts-konvention
Das Unternehmen verstößt gegen einen oder mehrere Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Verständnis von Inklusion. Es bietet Menschen mit Behinderungen nicht das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen und stellt kein offenes, integratives Arbeitsumfeld dar, welches Menschen mit Behinderung frei wählen und annehmen können.
Fehlende Wissenschaftlichkeit
Die Inhalte oder das Produkt spiegeln keine fundierte wissenschaftliche Auseinandersetzung wider. Die Inhalte oder die Wirkung des Produkts ist nicht zweifelsfrei belegt und es fehlt eine kritische Auseinandersetzung.
Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Das Unternehmen verletzt einen oder mehrere Artikel aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948). Oder steht für Strukturen ein, die diesen widersprechen.
Förderung von Tierleid
Durch das Produkt oder die Dienstleistung wird der körperliche und/oder seelische Schmerz, der einem Tier zugefügt wird ausgeführt, verstärkt und strukturell unterstützt.
Fehlende Auseinandersetzung mit der Zulieferkette
Das Unternehmen kann nicht bestätigen, dass die sozialen Risiken in der Zulieferkette überprüft bzw. evaluiert wurden und Maßnahmen gegen schwerwiegende Missstände, Menschenrechtsverletzungen und ökologische Risiken unternommen werden.