Ziele und Kriterien für einen GoodJob

Wir glauben an Organisationen, deren erkennbares Ziel es ist, die Umwelt und Gesellschaft positiv zu beeinflussen und eine lebenswerte Zukunft zu gestalten – wir nennen sie GoodCompanies.

GoodCompany

GoodCompanies

  • Kein Ausschlusskriterium
  • Min. ein Nachhaltigkeitsziel

GoodCompanies haben das erkennbare Unternehmensziel, die Umwelt und Gesellschaft positiv zu beeinflussen. Sie erfüllen kein Ausschlusskriterium und richten ihr ganzes Unternehmenskonzept auf ein oder mehrere Nachhaltigkeitsziele, wie bewusstes Wirtschaften, Menschen helfen, Umwelt schützen, Wissen vermitteln oder Gesellschaft fair gestalten, aus.

NeutralCompany

NeutralCompanies

  • Kein Ausschlusskriterium
  • Kein Nachhaltigkeitsziel

NeutralCompanies verstoßen gegen kein Ausschlusskriterium, verfolgen in ihrem Kerngeschäft jedoch keine GoodJobs Nachhaltigkeitsziele. Allerdings bieten sie Jobs mit einem positiven Beitrag auf die Gesellschaft oder Umwelt. Sie können daher einzelne geprüfte Jobs veröffentlichen. Die Stellenanzeige sollte mindestens eines der Nachhaltigkeitsziele deutlich erkennbar beinhalten.

ImpactTransformer

ImpactTransformers

  • Ein Ausschlusskriterium
  • Min. zwei Nachhaltigkeitsziele (selber Wirkungsbereich)

ImpactTransformer verfolgen bereits Nachhaltigkeitsziele, verstoßen jedoch auch gegen ein Ausschlusskriterium. Sie haben sich für die Zukunft vorgenommen mit weiteren Nachhaltigkeitszielen dieses Ausschlusskriterium zu eliminieren. Durch ihren Marktanteil haben sie großes Potential, hohen positiven Impact mit kleinen Veränderungen zu leisten.

GoodJobs Nachhaltigkeitsziele

Wir möchten die Arbeitswelt verändern – weg von reinem Profitstreben, hin zu mehr Leidenschaft für das, was zählt: Sinnvolles Handeln für den Erhalt unseres Planeten und die Chance auf ein gutes Leben für alle!

Deshalb glauben wir an Organisationen, deren erkennbares Ziel es ist, die Umwelt und Gesellschaft positiv zu beeinflussen und eine lebenswerte Zukunft zu gestalten - wir nennen sie GoodCompanies.
Damit du bei GoodJobs nur echte Impact Jobs findest, durchlaufen alle Companies und Jobs unseren GoodJobs Gatekeeping-Prozess.

Wie sieht die Einstufung bei GoodJobs aus?
Zu ihrer Einstufung haben wir 5 Nachhaltigkeitskategorien festgelegt, die auf den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung - Sustainable Development Goals - der Agenda 2030 der Vereinten Nationen basieren.

Die fünf Nachhaltigkeitskategorien mit ihren jeweils abgeleiteten Unterzielen stellen die Grundlage für die Prüfung dar, die wir bei GoodJobs mit jeder Company und einzelnen Jobs durchführen.

Wir treffen unsere Einschätzungen sowohl anhand von Bewertungen, Tatbeständen, Kriterien und Inhalten aus öffentlich recherchierbaren Quellen, als auch anhand von Gesprächen mit den Companies.

Unsere finale Entscheidung und die von uns bestimmten Nachhaltigkeitsziele bzw. Ausschlusskriterien beziehen sich dabei stets auf das Kerngeschäft der Organisation.

Folgende fünf Nachhaltigkeitskategorien und ihre jeweiligen Ziele sind Teil jedes Gatekeeping Prozesses bei GoodJobs:

Bewusst wirtschaften

Bewusst wirtschaften

Bewusst wirtschaften
Gesellschaft fair gestalten

Gesellschaft fair gestalten

Gesellschaft fair gestalten
Menschen helfen

Menschen helfen

Menschen helfen
Umwelt schützen

Umwelt schützen

Umwelt schützen
Wissen vermitteln

Wissen vermitteln

Wissen vermitteln

Ausschlusskriterien bei GoodJobs

Während wir die genannten Nachhaltigkeitsziele gerne unterstützen, haben wir als Gegenpol dazu klare Ausschlusskriterien definiert. Folgende Bereiche, Tatbestände und Fakten sind in unserem Verständnis eine Red Flag und verhindern eine Kooperation mit GoodJobs.

Wir behalten uns vor, uns auch außerhalb dieser Kriterien kritisch mit Organisationen auseinanderzusetzen, die unserem Verständnis von Diversität, Inklusion und Heterogenität innerhalb der Gesellschaft widersprechen.

Stopp

Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Das Unternehmen verletzt einen oder mehrere Artikel aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) oder steht für Strukturen ein, die diesen widersprechen.
Hierunter fallen ebenfalls die Verletzung und Missachtung der ILO-Arbeitsnormen sowie der UN-Behindertenrechtskonvention.

Stopp

Korruption

Aktuelle Hinweise bzw. bestätigte Fälle von Korruption in Form von Bestechlichkeit oder Vorteilsgewährung innerhalb der Organisation in den letzten 10 Jahren führen zum Ausschluss des Unternehmens oder der Organisation.

Stopp

Waffenherstellung und -handel

Das Unternehmen selbst oder ihm nahestehende Unternehmen stehen im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Handel von Waffen. Darunter fällt auch die Rüstungs- bzw. die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.

Stopp

Konventionelle Energieträger

Das Unternehmen stellt Energie aus konventionellen Energieträgern bereit. Dazu gehören: Kernenergie, Erdgas, Kohle und Öl.
Außerdem führt die ausschließliche Nutzung konventioneller Energie innerhalb energieintensiver Branchen zum Ausschluss des Unternehmens.

Stopp

Konventionelle Landwirtschaft

Das Geschäftsmodell bzw. das Produkt basiert zum größten Teil auf natürlichen Rohstoffen (insbesondere Nahrungsmittel), bei deren Bezug bzw. Herstellung mögliche negative Umwelteinflüsse nicht beachtet werden. Dazu gehören: Gentechnik, Pestizide, Chlorchemie, Agrarchemie etc.

Stopp

Raubbau & Verdrängung indigener Völker

Das Unternehmen selbst fördert Rohstoffe oder Infrastrukturprojekte, bei denen nachweislich negative Folgen wie die Zerstörung von Lebensgrundlagen (bspw. Artensterben, Waldrodungen, Versiegung von Trinkwasser) oder die Verdrängung von Bevölkerungsgruppen eintreten.

Stopp

Negative Umwelteinflüsse durch das Produkt oder Dienstleistung

Mit dem Produkt oder der Dienstleistung wird die Umwelt negativ beeinflusst (z.B. hoher Ressourcenverbrauch, nicht recyclebarer Entsorgungsmüll, Treibhausgase). Im Produktdesign findet dennoch keine Auseinandersetzung mit Alternativen statt. Sollte es keine Alternative geben, wird keine Kompensation durchgeführt, falls es keine Alternativen gibt.

Stopp

Lobbyarbeit

Das Unternehmen oder die Organisation verbreitet Inhalte oder Gedankengut, die nicht im Einklang mit unseren Nachhaltigkeitszielen stehen oder sogar unter unsere Ausschlusskriterien fallen.

Stopp

Fehlende Wissenschaftlichkeit

Die Inhalte oder das Produkt weisen keine wissenschaftlich bestätigte Grundlage auf. Weder die Inhalte noch die Wirkung des Produkts oder der Dienstleistung sind eindeutig nachgewiesen und es fehlt an einer kritischen Auseinandersetzung.

Stopp

Fehlende Auseinandersetzung mit der Lieferkette

Das Unternehmen kann nicht bestätigen, dass die sozialen Risiken innerhalb der Lieferkette überprüft und evaluiert wurden bzw. Maßnahmen gegen Missstände, Menschenrechtsverletzungen und ökologische Risiken unternommen werden.

Stopp

Förderung von Tierleid

Bei der Produktentwicklung und Forschung innerhalb der Organisation werden Tierversuche durchgeführt, obwohl alternative Testmethoden vorhanden sind oder die Tests gesetzlich nicht verlangt werden.

Das Hauptgeschäft des Unternehmens ist die Produktion oder Verarbeitung von Produkten tierischen Ursprungs. Dazu gehören jegliche Formen von Massentierhaltung oder Tierzucht, in denen Tiere in Bedingungen gehalten werden, die es ihnen nicht ermöglichen, ihre angeborenen Verhaltensweisen auszuleben oder ihren natürlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Darüber hinaus schließen wir Organisationen aus, deren Hauptgeschäft das Halten von Tieren zum menschlichen Vergnügen beinhaltet.